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Julia Appel
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85435 Erding
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Julia Appel
 
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Datenschutz
Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten verkauft oder aus anderen Gründen an Dritte weitergegeben.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
 
Datenverarbeitung auf dieser Website
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Benutzereingaben
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Auch hier werden Ihre Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Auch eine Verknüpfung mit oben genannten Zugriffsdaten findet nicht statt.
 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Geltungsbereich und Gegenstand des Vertrages
Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur Julia Appel ja weddings – nachstehend "Agentur" genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend "Kunde" genannt. Angebot, Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Grundlage dieser AGB.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Agenturleistungen nach der nachfolgenden Beschreibung:
  • Beratung in Bezug auf die Durchführung von Veranstaltungen
  • Lieferung von Informationen zu Veranstaltungsbestandteilen, z. Bsp. Locations
  • Lieferung von Informationen zu Partnerfirmen, die als selbständige Unternehmer Leistungen erbringen
  • Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Informationen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.
 
2. Vertragsdurchführung
Grundlage der Agenturarbeit bildet das Briefing bzw. der schriftliche Arbeitsauftrag des Kunden. Wird das Briefing mündlich erteilt, wird die schriftliche Zusammenfassung des Briefings durch die Agentur zur verbindlichen Arbeitsunterlage.
 
3. Vergütung
Es gilt die in Angebot und Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung pro Stunden bzw. pro Tag. Die Abrechnung erfolgt nach der Veranstaltung nach tatsächlich entstandenem Aufwand. Je nach Vereinbarung kann auch eine Vergütung zum Pauschalpreis oder nach Einzelleistungen erfolgen.
Zahlungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% - über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Gelieferte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Kunden an die Agentur in Höhe von 40% des in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Gesamtvolumens fällig. Die abschließende Bezahlung erfolgt nach der Veranstaltung in Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwands abzüglich der schon geleisteten Anzahlung.
Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und / oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen zum Beispiel außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten.
Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%.
Falls nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart erfolgt die Verpflegung sämtlicher Lieferanten, Akteure und des Betreuungspersonals unentgeltlich durch den Auftraggeber. Anfallende Fahrt- oder Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
 
4. Nutzungsrecht
Der Kunde nutzt die von der Agentur erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen geregelt sein.
Der Kunde erteilt der Agentur mit dem Auftrag ausdrücklich das Recht, die für ihn durchgeführten Leistungen als Referenz und für die Eigenwerbung zu verwenden. Die Agentur ist berechtigt, bei allen von ihr erbrachten Leistungen auf ihre Urheberschaft hinzuweisen ohne dass daraus dem Kunden ein wie auch immer gearteter Anspruch entsteht.
 
5. Haftung
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit der Agentur wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat.
Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunden nach Abstimmung die Kosten.
Schadensersatzansprüche gegen die Agentur sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Agentur oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für die Agentur zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
Für alle weiteren Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Höhe nach ist die Haftung der Agentur beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
Die Haftung der Agentur für die Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
Die Agentur schließt sämtliche Haftungen für die Nichteinhaltung der Lieferungen und Leistungen durch Dritte aus.
 
6. Gewährleistung
Die Agentur verpflichtet sich einer fach- und termingerechten Erfüllung der im Vertrag vereinbarten Leistungen, nach bestem Willen und Vermögen nachzukommen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die Agentur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Agentur die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Jegliche Reklamationen des Kunden sind sofort und in schriftlicher Form geltend zu machen und zu begründen. Der Agentur steht bei berechtigter Reklamation das Recht auf Verbesserung der Leistung zu.
 
7. Vertragsabschluss, Vertragsdauer und Rücktritt vom Vertrag
Der Vertrag tritt mit schriftlicher Abgabe der korrespondierenden Willenserklärungen in Kraft, dies schließt Fax und Email ein. Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Vertrag wird für die Dauer der einmaligen Erfüllung geschlossen.
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden sind unabhängig vom Rücktrittsgrund sämtliche Leistungen, die von der Agentur bis zu diesem Zeitpunkt erbracht wurden, in Höhe der bereits geleisteten Arbeitsstunden zum jeweils gültigen Stundensatz an die Agentur fällig. Daneben sind die bis dahin aufgelaufenen Barauslagen zu entrichten. Zudem gelten folgende Bestimmungen: bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Komplettorganisation) werden 50 % des Leistungsumfangs (Prozentsatz des Gesamtbudgets), bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn 75% des Leistungsumfangs und 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn bzw. am Veranstaltungstag 100% des Leistungsumfangs fällig und berechnet.
 
8. Schlussbestimmung
Gerichtstand ist Erding. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
 
 
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